Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht für Erwachsene im Sinne der §1896 ff BGB regelt die Unterstützung für Erwachsene, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht erledigen können.

Nach der Reform des Betreuungsrechts ist vom Betreuungsgericht ein Betreuer zu bestellen, wenn dieser Regelungsbedarf besteht. Eine Betreuung darf nicht eingerichtet werden, wenn für diesen Bereich eine Vorsorgevollmacht besteht.

Zum Betreuer werden ganz überwiegend Angehörige oder Vertrauenspersonen bestellt.

Es sind jedoch auch Betreuer in Deutschland tätig, die ihren Lebensunterhalt mit der Übernahme von Betreuungen finanzieren.

Das Institut für Ethik in der Praxis e.V. unterstützt die Mailingliste Betreuungsrecht. Diese offene Mailingliste richtet sich an alle Menschen, die sich für den Austausch zu Fragen der rechtlichen Betreuung interessieren.

Neben der offenen Mailingliste wird von Dr. May eine Mailingliste nur für Mitarbeiter von Betreuungsbehörden herausgegeben.

Als weiteres Format wird ein kostenpflichtiger Newsletter zum Betreuungsrecht herausgegeben.

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