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Betreuungsrecht

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht für Erwachsene im Sinne der § 1814 BGB regelt die Unterstützung für Erwachsene, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht erledigen können.

Nach der Reform des Betreuungsrechts ist vom Betreuungsgericht ein Betreuer zu bestellen, wenn dieser Regelungsbedarf besteht. Eine Betreuung darf nicht eingerichtet werden, wenn für diesen Bereich eine Vorsorgevollmacht besteht.

Zum Betreuer werden ganz überwiegend Angehörige oder Vertrauenspersonen bestellt.

Es sind jedoch auch Betreuer:innen in Deutschland tätig, die ihren Lebensunterhalt mit der Übernahme von Betreuungen finanzieren.

Mailingliste Betreuungsrecht

Das Institut für Ethik in der Praxis e.V. unterstützt die Mailingliste Betreuungsrecht.

Diese offene Mailingliste richtet sich an alle Menschen, die sich für den Austausch zu Fragen der rechtlichen Betreuung interessieren.

Technische Hinweise für Mailinglisten

Für die Mailinglisten haben wir Hinweise zur Technik zur eventuellen Fehlersuche zusammengestellt.

Mailingliste Btr-Behoerde@

Neben der offenen Mailingliste bieten wir eine Mailingliste nur für Mitarbeitende von Betreuungsbehörden an.

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Diese Seite ist Teil des Internetangebots des Instituts für Ethik in der Praxis e.V.

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Stand: 04.2024 Impressum - Datenschutzerklärung