Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Moderatoren des Bereichs: Prof. Dr. Hans-Martin Sass, Prof. Dr. Rita Kielstein
Es gibt in Deutschland eine Vielzahl an Formularen und Mustern für Vorsorgeinstrumente.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensäußerung eines einwilligungsfähigen Patienten zur zukünftigen Behandlung für den Fall der Äußerungsunfähigkeit. Mit ihr kann der Patient seinen Willen äußern, ob und in welchem Umfang bei ihm in bestimmten, näher umrissenen Krankheitssituationen medizinische Maßnahmen eingesetzt oder unterlassen werden sollen.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person benannt werden, die im Bedarfsfall handeln soll. Es können auch mehrere Personen benannt werden. Ehepartner, Kinder oder Eltern sind nicht automatisch vertretungsbefugt, sondern müssen per Vollmacht einen Auftrag vom Vollmachtgeber erhalten, wenn sie für ihn handeln sollen. Eine ausführliche Broschüre mit weiteren Erläuterungen und einem Textvorschlag für eine Vorsorgevollmacht ist beim Bundesministerium der Justiz zu finden.
Im Vorfeld der Abfassung einer Patientenverfügung wird die Ermittlung der Wünsche und Wertvorstellungen empfohlen. Dazu können Fallgeschichten eingesetzt werden. Dies wurde von der Dialyseärztin Prof. Dr. Kielstein und dem Philosophen Prof. Dr. Sass als narrative Wertanamnese entwickelt. Download
Sie können auf dieser Seite die Textvorschläge von Prof. Dr. Sass und Prof. Dr. Kielstein abrufen.
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