Moderatoren des Bereichs: Prof. Dr. Hans-Martin Sass, Dr. Arnd T. May
Die anhaltende Diskussion zu einer gesetzlichen Regelung verunsichert viele Menschen und führt zu einem erhöhten Beratungsbedarf. Eine individuelle Beratung wird von vielen Kommissionen empfohlen. Neben ihrem gesetzlichen Beratungsauftrag zu Vorsorgevollmachten werden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betreuungsstellen und Betreuungsvereinen oft auch zu Patientenverfügungen um Rat gefragt. Manchmal werden auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes in Einrichtungen der stationären Altenhilfe angesprochen.
Für Berater bieten wir die Möglichkeit der Unterstützung bei Nachfragen durch ein prominentes und qualifiziertes Expertenteam.
Sie können uns anrufen, wenn Sie sich als Beraterin oder Berater nicht sicher sind und wir unterstützen Sie bei Ihrer Beratung. Somit garantieren wir Ihnen mehr Sicherheit bei Ihren Beratungsgesprächen. Wir garantieren Ihnen die vertrauliche Behandlung Ihrer Anfragen.
Gehen Sie mit mehr Sicherheit und Selbstvertrauen in Beratungsgespräche! Wir unterstützen Sie bei Bedarf.
Bitte beachten Sie, dass die Beratungsmöglichkeiten nicht als Fernlehrgang konzipiert sind.
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Wenn Sie persönlich eine Patientenverfügung erstellen
Ansprechpartner
- Dr. Arnd T. May, Medizinethiker (Koordinator)
- Petra Vetter, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
- Ralf Knickrehm, Internist
Die Beratung von Ratsuchenden erfolgt kostenfrei.
Zuordnung der Internetseite
Diese Seite ist Teil des Internetangebots des Instituts für Ethik in der Praxis e.V.
